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Pharmakovigilanz-Übersetzung: Berichte für INFARMED und die EMA

16. Apr. 202610 Min. Lesezeit

Pharmakovigilanz-Übersetzung: Berichte für INFARMED und die EMA

Pharmakovigilanz bildet das Rückgrat der Arzneimittelsicherheit nach der Marktzulassung. Die systematische Erfassung, Bewertung und Prävention von Nebenwirkungen schützt Patienten und ist für Zulassungsinhaber eine gesetzliche Pflicht. In der Europäischen Union erfordert die Pharmakovigilanz eine umfangreiche Dokumentation, die häufig in mehrere Sprachen übersetzt werden muss, um den Anforderungen der nationalen zuständigen Behörden und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zu genügen.

Die Übersetzung von Pharmakovigilanz-Dokumenten stellt besondere Herausforderungen dar. Individual Case Safety Reports (ICSRs), Periodic Safety Update Reports (PSURs) und Risk Management Plans (RMPs) verwenden eine hochspezialisierte Terminologie, die exakt übertragen werden muss. Bereits geringfügige Ungenauigkeiten bei der Beschreibung von Nebenwirkungen können die Risikobewertung verfälschen und im schlimmsten Fall die Patientensicherheit gefährden.

Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Pharmakovigilanz-Dokumente, die europäischen Berichtspflichten, die Rolle der MedDRA-Terminologie und die Anforderungen an professionelle Übersetzungsdienstleistungen in diesem kritischen Bereich der Arzneimittelsicherheit.

Was ist Pharmakovigilanz und welche Dokumente erfordert sie

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Pharmakovigilanz als die Wissenschaft und die Aktivitäten, die sich mit der Erkennung, Bewertung, dem Verständnis und der Prävention von Nebenwirkungen oder anderen arzneimittelbezogenen Problemen befassen. In der Europäischen Union bildet die Richtlinie 2001/83/EG in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 1235/2010 und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 520/2012 den rechtlichen Rahmen für die Pharmakovigilanz.

Zulassungsinhaber sind verpflichtet, ein umfassendes Pharmakovigilanz-System zu betreiben, das die kontinuierliche Überwachung der Arzneimittelsicherheit gewährleistet. Dieses System erzeugt eine Vielzahl von Dokumenten, die häufig übersetzt werden müssen:

Individual Case Safety Reports (ICSRs) dokumentieren einzelne Verdachtsfälle von Nebenwirkungen. Sie enthalten detaillierte Informationen über den Patienten, das verdächtigte Arzneimittel, die beobachtete Nebenwirkung und den Verlauf. ICSRs werden über das EudraVigilance-System an die EMA und die nationalen Behörden gemeldet. Schwerwiegende Nebenwirkungen müssen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gemeldet werden, nicht schwerwiegende innerhalb von 90 Tagen.

Periodic Safety Update Reports (PSURs) sind umfassende Sicherheitsberichte, die das Nutzen-Risiko-Verhältnis eines Arzneimittels in regelmäßigen Abständen bewerten. Sie analysieren alle verfügbaren Sicherheitsdaten, einschließlich klinischer Studien, Spontanmeldungen und wissenschaftlicher Literatur. Die Einreichungsintervalle werden in der EURD-Liste (European Union Reference Dates List) festgelegt und können von sechs Monaten bis zu fünf Jahren reichen, abhängig vom Zeitpunkt der Zulassung und dem Sicherheitsprofil des Arzneimittels.

Risk Management Plans (RMPs) beschreiben die Sicherheitsspezifikation eines Arzneimittels, den Pharmakovigilanz-Plan und die Risikominimierungsmaßnahmen. Sie werden bei der Zulassung eingereicht und regelmäßig aktualisiert. Der RMP enthält eine öffentliche Zusammenfassung, die für Laien verständlich sein muss und in die Sprachen der Märkte übersetzt wird, in denen das Arzneimittel zugelassen ist.

Weitere Pharmakovigilanz-Dokumente mit regelmäßigem Übersetzungsbedarf umfassen die Pharmacovigilance System Master File (PSMF), Direct Healthcare Professional Communications (DHPCs), Educational Materials für Patienten und medizinisches Fachpersonal sowie Signal Detection Reports. Jeder dieser Dokumenttypen erfordert spezifisches Fachwissen und höchste sprachliche Präzision bei der Übersetzung.

ICSRs und PSURs: Übersetzungsanforderungen

Die Übersetzung von ICSRs und PSURs stellt Übersetzer vor spezifische Herausforderungen, die über die allgemeine pharmazeutische Fachübersetzung hinausgehen. Beide Dokumenttypen verbinden medizinische Fachterminologie mit regulatorischen Formaten und erfordern absolute Genauigkeit bei der Wiedergabe klinischer Sachverhalte.

ICSRs werden in der Regel über das strukturierte E2B(R3)-Format elektronisch übermittelt. Die narrativen Zusammenfassungen (Case Narratives) innerhalb der ICSRs enthalten jedoch Freitextbeschreibungen der Nebenwirkung, die übersetzt werden müssen, wenn sie von nationalen Behörden in der Landessprache angefordert werden. Diese Narrative beschreiben den zeitlichen Verlauf der Nebenwirkung, die medizinische Vorgeschichte des Patienten, die Begleitmedikation und den Kausalzusammenhang. Die Übersetzung muss sicherstellen, dass der medizinische Sachverhalt vollständig und unmissverständlich wiedergegeben wird.

Bei der Übersetzung von ICSRs ist die korrekte Zuordnung der MedDRA-Begriffe (Medical Dictionary for Regulatory Activities) von entscheidender Bedeutung. Jede berichtete Nebenwirkung wird mit einem oder mehreren MedDRA-Preferred Terms kodiert. Die Übersetzung muss die offiziellen MedDRA-Übersetzungen dieser Begriffe in der Zielsprache verwenden, da abweichende Formulierungen die automatische Auswertung der Sicherheitsdaten beeinträchtigen können.

Die Übersetzung von PSURs ist aufgrund des Umfangs und der Komplexität dieser Dokumente besonders anspruchsvoll. Ein PSUR kann mehrere hundert Seiten umfassen und enthält detaillierte statistische Analysen, tabellarische Übersichten über gemeldete Nebenwirkungen, Literaturauswertungen und eine umfassende Nutzen-Risiko-Bewertung. Die folgenden Abschnitte eines PSURs erfordern besondere Aufmerksamkeit bei der Übersetzung:

Der Abschnitt zur Sicherheitsspezifikation listet alle bekannten und potenziellen Risiken des Arzneimittels auf. Die medizinischen Begriffe müssen exakt übersetzt und mit den Formulierungen in der SmPC abgeglichen werden, um terminologische Konsistenz zu gewährleisten.

Die Signalanalyse beschreibt neue oder veränderte Sicherheitssignale und deren Bewertung. Die Übersetzung muss die wissenschaftliche Argumentation und die statistische Evidenz präzise wiedergeben, ohne den Bewertungsgehalt zu verändern.

Die Nutzen-Risiko-Bewertung fasst die Schlussfolgerungen des Berichts zusammen und ist häufig Gegenstand der behördlichen Prüfung. Eine ungenaue Übersetzung dieses Abschnitts kann zu Missverständnissen bei der Behörde und zu unnötigen Rückfragen führen.

Obwohl PSURs im Rahmen des zentralisierten Verfahrens in englischer Sprache bei der EMA eingereicht werden, verlangen einzelne nationale Behörden Zusammenfassungen oder vollständige Übersetzungen in der Landessprache. In Portugal beispielsweise kann INFARMED (Autoridade Nacional do Medicamento e Produtos de Saúde) ergänzende Dokumentationen auf Portugiesisch anfordern. In Deutschland können das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) und das PEI (Paul-Ehrlich-Institut) bei national zugelassenen Arzneimitteln ebenfalls Übersetzungen verlangen.

Für die Übersetzung von ICSRs und PSURs empfiehlt es sich, mit einem spezialisierten Übersetzungsdienstleister zusammenzuarbeiten, der über dedizierte pharmazeutische Terminologiedatenbanken und Erfahrung mit den behördlichen Formatanforderungen verfügt.

EU-Berichtspflichten und EudraVigilance

Das europäische Pharmakovigilanz-System basiert auf einem komplexen Netzwerk aus Zulassungsinhabern, nationalen zuständigen Behörden und der EMA. Die Berichtspflichten sind in der EU-Gesetzgebung detailliert geregelt und erfordern eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten, bei der sprachliche Präzision eine zentrale Rolle spielt.

EudraVigilance ist die zentrale europäische Datenbank für die Meldung und Analyse von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen. Seit November 2017 ist EudraVigilance das einzige System für die Meldung von ICSRs in der EU. Zulassungsinhaber müssen Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) innerhalb von 15 Kalendertagen elektronisch an EudraVigilance übermitteln. Nicht schwerwiegende Nebenwirkungen aus dem EWR sind innerhalb von 90 Kalendertagen zu melden.

Die elektronische Meldung über EudraVigilance erfolgt im strukturierten E2B(R3)-Format, das auf dem ICH-E2B-Standard basiert. Die strukturierten Datenfelder (Arzneimittelname, Dosierung, MedDRA-Codes) werden in kodierter Form übermittelt und erfordern keine Übersetzung. Die narrativen Elemente, insbesondere die Case Narrative, werden jedoch häufig in der Sprache des berichtenden Landes verfasst und müssen gegebenenfalls ins Englische oder in andere Sprachen übersetzt werden, damit die Daten vollständig ausgewertet werden können.

Neben der zentralen Meldung an EudraVigilance bestehen nationale Berichtspflichten, die zusätzliche Übersetzungen erfordern können. Die nationalen zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten haben jeweils spezifische Anforderungen an die Sprache und das Format der eingereichten Pharmakovigilanz-Dokumente:

In Deutschland sind das BfArM und das PEI die zuständigen Behörden für die Pharmakovigilanz. Das BfArM ist für chemisch-synthetische Arzneimittel und Phytopharmaka verantwortlich, das PEI für biologische Arzneimittel, Impfstoffe und Blutprodukte. Beide Behörden akzeptieren englischsprachige Einreichungen über EudraVigilance, können jedoch bei Bedarf deutschsprachige Zusammenfassungen oder Erläuterungen anfordern, insbesondere bei Referral-Verfahren oder nationalen Sicherheitsbewertungen.

In Portugal ist INFARMED die zuständige nationale Behörde. INFARMED nimmt eine aktive Rolle in der europäischen Pharmakovigilanz ein und fungiert regelmäßig als Rapporteur oder Co-Rapporteur bei PSUR-Bewertungen. Für national zugelassene Arzneimittel kann INFARMED die Einreichung von Dokumenten auf Portugiesisch verlangen, einschließlich Sicherheitsberichten und Risikominimierungsmaßnahmen.

Die PSUR-Bewertung auf EU-Ebene erfolgt im Rahmen des Single Assessment-Verfahrens, das durch die Pharmakovigilanz-Gesetzgebung von 2012 eingeführt wurde. Ein Lead Member State bewertet den PSUR für alle EU-Mitgliedstaaten. Das Bewertungsverfahren dauert in der Regel 210 Tage und kann zu Empfehlungen führen, die eine Aktualisierung der Produktinformation in allen Sprachen erfordern. Die daraus resultierenden Änderungen der SmPC und der Packungsbeilage müssen zeitnah in alle relevanten Sprachen übersetzt werden.

Risikominimierungsmaßnahmen, die aus der Pharmakovigilanz-Bewertung resultieren, umfassen häufig Schulungsmaterialien für medizinisches Fachpersonal und Patientenkarten. Diese Materialien müssen in den Sprachen aller Mitgliedstaaten vorliegen, in denen das Arzneimittel zugelassen ist, und erfordern eine besonders klare und verständliche Sprache. Weitere Informationen zu den regulatorischen Anforderungen bei der Marktzulassung finden Sie in unserem Artikel zur pharma-regulatorischen Übersetzung.

MedDRA-Terminologie in der Pharmakovigilanz

Das Medical Dictionary for Regulatory Activities (MedDRA) ist die international anerkannte medizinische Terminologie für die Kodierung von Nebenwirkungen und anderen arzneimittelbezogenen medizinischen Informationen. Die korrekte Anwendung der MedDRA-Terminologie ist für die Pharmakovigilanz-Übersetzung von fundamentaler Bedeutung, da sie die Grundlage für die automatisierte Signaldetektion und die statistische Auswertung von Sicherheitsdaten bildet.

MedDRA ist hierarchisch in fünf Ebenen gegliedert: System Organ Classes (SOCs) bilden die oberste Ebene und gruppieren Begriffe nach Organsystemen (z.B. "Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts"). High Level Group Terms (HLGTs) und High Level Terms (HLTs) ermöglichen eine zunehmend detaillierte Klassifizierung. Preferred Terms (PTs) sind die Ebene, auf der Nebenwirkungen in ICSRs und PSURs kodiert werden. Lowest Level Terms (LLTs) bieten die höchste Granularität und umfassen Synonyme sowie umgangssprachliche Bezeichnungen.

MedDRA wird vom ICH (International Council for Harmonisation of Technical Requirements for Pharmaceuticals for Human Use) gepflegt und zweimal jährlich aktualisiert. Die Terminologie ist in mehreren Sprachen verfügbar, darunter Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Japanisch, Chinesisch und weitere Sprachen. Für die Übersetzung von Pharmakovigilanz-Dokumenten ist die Verwendung der offiziellen MedDRA-Übersetzungen in der Zielsprache verpflichtend.

Die Herausforderung bei der Übersetzung besteht darin, dass die MedDRA-Begriffe exakt den offiziellen Übersetzungen entsprechen müssen, während der umgebende Freitext natürlich und flüssig formuliert sein soll. Ein ICSR-Narrativ enthält beispielsweise eine Beschreibung wie "Der Patient entwickelte drei Tage nach Behandlungsbeginn eine schwere Thrombozytopenie (PT: Thrombocytopenia)." Bei der Übersetzung muss der Preferred Term "Thrombocytopenia" durch die offizielle deutsche MedDRA-Übersetzung "Thrombozytopenie" ersetzt werden, nicht durch eine freie Übersetzung wie "Mangel an Blutplättchen".

Bei PSURs ist die MedDRA-Konsistenz besonders kritisch, da diese Berichte tabellarische Aufstellungen aller gemeldeten Nebenwirkungen nach SOC und PT enthalten. Die Tabellen müssen die offiziellen MedDRA-Begriffe in der Zielsprache verwenden und gleichzeitig mit den im Freitext verwendeten Begriffen übereinstimmen. Inkonsistenzen zwischen Tabellen und Text können bei der behördlichen Prüfung zu Rückfragen führen und die Bewertung verzögern.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Versionskontrolle. Da MedDRA halbjährlich aktualisiert wird, können sich Preferred Terms zwischen den Versionen ändern. Neue Begriffe werden hinzugefügt, bestehende Begriffe können umklassifiziert oder zusammengelegt werden. Bei der Übersetzung muss sichergestellt werden, dass die verwendete MedDRA-Version mit der Version übereinstimmt, die im Quelldokument angegeben ist. Die Verwendung einer abweichenden Version kann zu Fehlklassifizierungen und Inkonsistenzen in der Sicherheitsdatenbank führen.

Für die Praxis bedeutet dies, dass Übersetzer von Pharmakovigilanz-Dokumenten Zugang zu den aktuellen MedDRA-Versionen in allen relevanten Sprachen benötigen. Professionelle Übersetzungsdienstleister im pharmazeutischen Bereich unterhalten lizenzierte MedDRA-Zugänge und integrieren die offizielle Terminologie in ihre Translation-Memory-Systeme und Terminologiedatenbanken. Dies gewährleistet, dass bei jedem Übersetzungsprojekt automatisch die korrekten MedDRA-Begriffe vorgeschlagen und verwendet werden. Ergänzende Informationen zu pharmazeutischen Übersetzungsstandards finden Sie in unserem Artikel zur pharmazeutischen Fachübersetzung.

Pharmakovigilanz-Übersetzung mit M21Global

M21Global ist Ihr spezialisierter Partner für die Übersetzung von Pharmakovigilanz-Dokumenten. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in der pharmazeutischen Übersetzung und einer Zertifizierung nach ISO 17100:2015 durch Bureau Veritas bieten wir die fachliche Kompetenz und die prozessuale Zuverlässigkeit, die in diesem sicherheitskritischen Bereich unverzichtbar sind.

Unsere Linguisten mit Übersetzungserfahrung im pharmazeutischen Bereich sind mit den spezifischen Anforderungen der Pharmakovigilanz-Dokumentation vertraut. Sie kennen das E2B(R3)-Format, die ICH-E2C(R2)-Leitlinien für PSURs, die GVP-Module (Good Pharmacovigilance Practices) der EMA und die Anforderungen nationaler Behörden wie BfArM, PEI und INFARMED. Unsere Linguisten arbeiten ausschließlich in ihre Muttersprache und verfügen über die notwendige medizinische und regulatorische Fachkenntnis.

M21Global unterhält lizenzierte MedDRA-Zugänge und integriert die offizielle MedDRA-Terminologie in alle relevanten Sprachkombinationen in unsere Übersetzungswerkzeuge. Dadurch gewährleisten wir, dass alle Pharmakovigilanz-Übersetzungen die korrekten MedDRA-Preferred Terms in der Zielsprache verwenden und die terminologische Konsistenz über alle Dokumente eines Produkts hinweg gewahrt bleibt.

Für zeitkritische Pharmakovigilanz-Dokumente, insbesondere ICSRs mit der 15-Tage-Meldefrist und eilige Sicherheitskommunikationen (DHPCs), bietet M21Global beschleunigte Übersetzungsprozesse. Unsere Projektmanagement-Teams kennen die regulatorischen Fristen und stellen sicher, dass Übersetzungen termingerecht und in der erforderlichen Qualität geliefert werden.

Das Qualitätssicherungsverfahren von M21Global für Pharmakovigilanz-Übersetzungen umfasst die Übersetzung durch einen spezialisierten Linguisten, die Revision durch einen zweiten Linguisten mit Pharmakovigilanz-Erfahrung, eine MedDRA-Terminologieprüfung sowie eine abschließende Qualitätskontrolle. Dieses mehrstufige Verfahren entspricht den Anforderungen der ISO 17100:2015 und den Erwartungen der Zulassungsbehörden an die Dokumentationsqualität.

Ob Sie Unterstützung bei der Übersetzung einzelner ICSRs, umfangreicher PSURs oder kompletter RMP-Aktualisierungen benötigen: M21Global liefert zuverlässige Ergebnisse. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot, das wir Ihnen innerhalb von drei Arbeitsstunden erstellen. Weitere Informationen zu unserem pharmazeutischen Übersetzungsservice finden Sie auf unserer Seite zur Pharma-Übersetzung.

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Häufig gestellte Fragen

Individual Case Safety Reports (ICSRs) müssen bei schwerwiegenden unerwarteten Nebenwirkungen innerhalb von 15 Kalendertagen an EudraVigilance gemeldet werden. Die Übersetzung der Fallnarrative und der Meldeinformationen muss daher innerhalb kürzester Zeit erfolgen. M21 Global bietet beschleunigte Übersetzungsprozesse für zeitkritische Pharmakovigilanz-Meldungen an.
PSURs sind umfangreiche Dokumente, die eine detaillierte Analyse des Nutzen-Risiko-Verhältnisses eines Arzneimittels enthalten. Bestimmte Abschnitte, insbesondere die Produktinformationstexte und Zusammenfassungen, können eine Übersetzung in die Sprachen der betroffenen Mitgliedstaaten erfordern. M21 Global setzt erfahrene Linguisten mit Übersetzungserfahrung im Bereich Pharmakovigilanz ein.
MedDRA-Preferred Terms müssen in Pharmakovigilanz-Dokumenten sprachübergreifend konsistent verwendet werden. Die Übersetzer müssen die offizielle MedDRA-Terminologie in der jeweiligen Zielsprache kennen und korrekt anwenden, um die Vergleichbarkeit von Sicherheitsdaten zu gewährleisten. M21 Global pflegt aktuelle MedDRA-Glossare in allen unterstützten Sprachen.
EudraVigilance akzeptiert ICSR-Meldungen in allen EU-Amtssprachen, wobei die Fallnarrative idealerweise auf Englisch verfasst werden sollten, um die internationale Auswertung zu erleichtern. Quellberichte aus nationalen Meldesystemen liegen jedoch häufig in der jeweiligen Landessprache vor und erfordern eine Übersetzung. M21 Global verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Übersetzung von Pharmakovigilanz-Dokumenten.

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