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Pharmazeutische Übersetzung

EMA-Einreichung: Übersetzung regulatorischer Zulassungsdokumente

16. Apr. 20269 Min. Lesezeit

EMA-Einreichung: Übersetzung regulatorischer Zulassungsdokumente

Die Zulassung eines Arzneimittels in der Europäischen Union ist ein hochregulierter Prozess, der umfangreiche Dokumentation in mehreren Sprachen erfordert. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) koordiniert die wissenschaftliche Bewertung von Zulassungsanträgen und stellt strenge Anforderungen an die sprachliche Qualität und Konsistenz aller eingereichten Unterlagen. Eine fehlerhafte Übersetzung kann den gesamten Zulassungsprozess verzögern, zusätzliche Kosten verursachen und im schlimmsten Fall zur Ablehnung des Antrags führen.

Dieser Artikel erläutert die verschiedenen EMA-Zulassungsverfahren und ihre jeweiligen Sprachanforderungen, analysiert die Übersetzungsanforderungen der einzelnen CTD-Module, identifiziert häufige Fehlerquellen bei der Übersetzung von Zulassungsdossiers und beleuchtet die spezifischen nationalen Anforderungen in Deutschland.

EMA-Zulassungsverfahren und Sprachanforderungen

Die EU bietet mehrere Wege zur Arzneimittelzulassung, die sich in ihrem Umfang, ihren Verfahrensschritten und ihren Sprachanforderungen unterscheiden. Die Wahl des Verfahrens hat erhebliche Auswirkungen auf den Übersetzungsbedarf und die Planung des Übersetzungsprojekts.

Das zentralisierte Verfahren (Centralised Procedure, CP) wird von der EMA selbst koordiniert und führt zu einer EU-weiten Zulassung. Es ist obligatorisch für bestimmte Arzneimittelkategorien, darunter Arzneimittel gegen HIV/AIDS, Krebs, Diabetes und neurodegenerative Erkrankungen sowie alle biotechnologisch hergestellten Arzneimittel. Bei diesem Verfahren müssen die Produktinformationen, bestehend aus der Fachinformation (SmPC), der Packungsbeilage (PIL) und der Kennzeichnung, in allen 24 Amtssprachen der EU eingereicht werden. Die Übersetzungen werden nach dem Review durch das Committee for Medicinal Products for Human Use (CHMP) im Rahmen der sogenannten "Linguistic Review" von den nationalen Behörden geprüft.

Das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (Mutual Recognition Procedure, MRP) basiert auf einer bestehenden nationalen Zulassung in einem EU-Mitgliedstaat (dem Referenzmitgliedstaat, RMS). Der Zulassungsinhaber beantragt die Anerkennung dieser Zulassung in weiteren Mitgliedstaaten (den betroffenen Mitgliedstaaten, CMS). Die Sprachanforderungen richten sich nach den Vorgaben der jeweiligen CMS. Jeder beteiligte Mitgliedstaat verlangt die Produktinformationen in seiner Amtssprache. Für Deutschland bedeutet dies, dass alle Dokumente in deutscher Sprache vorliegen müssen, die den spezifischen Vorgaben des BfArM oder PEI entsprechen.

Das dezentralisierte Verfahren (Decentralised Procedure, DCP) ähnelt dem MRP, wird jedoch angewendet, wenn noch keine nationale Zulassung in einem EU-Mitgliedstaat besteht. Die Sprachanforderungen sind vergleichbar: Jeder beteiligte Mitgliedstaat erwartet die Produktinformationen in seiner Amtssprache. Die besondere Herausforderung beim DCP liegt darin, dass die Übersetzungen aller beteiligten Länder zeitgleich vorliegen müssen, was eine sorgfältige Projektplanung und ein effizientes multiinguales Projektmanagement erfordert.

Unabhängig vom gewählten Verfahren gilt: Die sprachliche Qualität der eingereichten Dokumente wird von den Behörden als Indikator für die Gesamtqualität des Zulassungsantrags gewertet. Sprachliche Mängel können Zweifel an der Sorgfalt des Antragstellers wecken und zusätzliche Prüfschleifen auslösen.

CTD-Module und ihre Übersetzungsanforderungen

Das Common Technical Document (CTD) ist das international standardisierte Format für Zulassungsanträge, das von der ICH (International Council for Harmonisation) entwickelt wurde und in der EU verbindlich vorgeschrieben ist. Das CTD gliedert sich in fünf Module, die jeweils unterschiedliche Übersetzungsanforderungen mit sich bringen.

Modul 1 enthält die regionsspezifischen administrativen Informationen und ist das einzige Modul, das vollständig in der Sprache des jeweiligen Mitgliedstaats eingereicht werden muss. Es umfasst unter anderem das Anschreiben (Cover Letter), die Zusammenfassungen der Produktmerkmale, die Packungsbeilage, die Kennzeichnung, die Sachverständigengutachten und die Risikomanagementpläne. Für den deutschen Markt müssen alle Dokumente des Moduls 1 in einwandfreiem Deutsch vorliegen. Die QRD-Vorlagen der EMA geben die Struktur und teilweise sogar den Wortlaut der Produktinformationen vor, was bei der Übersetzung strikt eingehalten werden muss.

Modul 2 enthält die übergreifenden Zusammenfassungen, einschließlich der Quality Overall Summary (QOS), der Nonclinical Overview, der Clinical Overview sowie der nichtklinischen und klinischen Zusammenfassungen. Ob und in welchem Umfang Modul 2 übersetzt werden muss, hängt vom Zulassungsverfahren und den Anforderungen der jeweiligen nationalen Behörde ab. Beim zentralisierten Verfahren wird Modul 2 in der Regel in englischer Sprache eingereicht. Bei nationalen Verfahren oder dem DCP/MRP können einzelne Behörden jedoch die Übersetzung bestimmter Teile in die Landessprache verlangen.

Die Module 3, 4 und 5 enthalten die detaillierten Daten zur pharmazeutischen Qualität (Modul 3), die nichtklinischen Studiendaten (Modul 4) und die klinischen Studiendaten (Modul 5). Diese Module werden beim zentralisierten Verfahren überwiegend in englischer Sprache eingereicht. Bei nationalen Verfahren kann jedoch die vollständige oder teilweise Übersetzung einzelner Module erforderlich sein. Besonders Modul 3 erfordert ein hohes Maß an Fachkenntnis, da es detaillierte Informationen über den Herstellungsprozess, die Qualitätskontrolle und die Stabilität des Arzneimittels enthält.

Ein oft unterschätzter Aspekt ist die Übersetzung von Anhängen und Begleitdokumenten: Validierungsberichte, Prüfzertifikate, Verfahrensanweisungen und Korrespondenz mit den Behörden müssen ebenfalls in der geforderten Sprache vorliegen. Diese Dokumente werden häufig erst spät im Zulassungsprozess angefordert, was zu einem erhöhten Zeitdruck bei der Übersetzung führt. Eine vorausschauende Planung, die alle potenziell zu übersetzenden Dokumente frühzeitig identifiziert, kann diese Engpässe vermeiden.

Zusätzlich ist zu beachten, dass die EMA seit der Einführung des eCTD-Formats (electronic Common Technical Document) strenge technische Vorgaben an die Dateistruktur und Benennung der eingereichten Dokumente stellt. Übersetzungsdienstleister, die mit dem eCTD-Format vertraut sind, können sicherstellen, dass die übersetzten Dokumente nicht nur sprachlich korrekt sind, sondern auch den technischen Anforderungen für die elektronische Einreichung entsprechen. Fehlerhafte Formatierung, falsche Zeichenkodierung oder inkompatible Schriftarten in übersetzten Dokumenten können dazu führen, dass eine Einreichung technisch abgelehnt wird, bevor sie überhaupt inhaltlich geprüft wird.

Häufige Fehler bei der Übersetzung von Zulassungsdossiers

Die Übersetzung von Zulassungsdossiers birgt zahlreiche potenzielle Fehlerquellen, die sich in terminologische, formale und prozessuale Kategorien einteilen lassen. Das Bewusstsein für diese Risiken ist der erste Schritt zu ihrer Vermeidung.

Zu den häufigsten terminologischen Fehlern gehört die inkonsistente Verwendung von Fachbegriffen innerhalb eines Dossiers. Wenn in der Fachinformation ein Wirkstoff als "Arzneistoff" bezeichnet wird, im klinischen Studienbericht aber als "aktive Substanz" und in der Packungsbeilage als "Wirksubstanz", entstehen Inkonsistenzen, die bei der behördlichen Prüfung beanstandet werden. Ebenso problematisch ist die fehlerhafte Übersetzung von MedDRA-Begriffen. MedDRA stellt für jeden Preferred Term (PT) eine offizielle Übersetzung bereit, die in regulatorischen Dokumenten zwingend zu verwenden ist. Eine freie Übersetzung, selbst wenn sie inhaltlich korrekt ist, wird von den Behörden als Fehler gewertet.

Formale Fehler betreffen die Einhaltung der QRD-Vorlagen und nationalen Formatvorgaben. Die QRD-Vorlagen der EMA enthalten sprachspezifische Standardformulierungen (sogenannte "Blue Box Text" und "Black Box Text"), die nicht verändert werden dürfen. In der deutschen QRD-Vorlage gibt es verbindliche Formulierungen wie "Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, bevor Sie mit der Einnahme dieses Arzneimittels beginnen", die exakt übernommen werden müssen. Abweichungen, selbst geringfügige, führen zu Beanstandungen im Rahmen der linguistischen Prüfung.

Ein weiterer häufiger Fehler ist die mangelnde Berücksichtigung der Zielgruppe. Die Fachinformation richtet sich an medizinisches Fachpersonal und darf die volle medizinische Fachterminologie verwenden. Die Packungsbeilage hingegen muss für Laien verständlich sein. Eine Übersetzung, die für beide Dokumente denselben sprachlichen Stil verwendet, verfehlt die Anforderungen mindestens eines der beiden Dokumente. Die Packungsbeilage erfordert kürzere Sätze, einfachere Satzstrukturen und, wo möglich, die Erklärung medizinischer Fachbegriffe in allgemeinverständlicher Sprache.

Prozessuale Fehler entstehen häufig durch unzureichende Planung und Koordination. Wenn Übersetzungen für verschiedene CTD-Module von unterschiedlichen Übersetzern ohne zentrale Terminologiesteuerung angefertigt werden, sind Inkonsistenzen nahezu unvermeidlich. Ebenso kann ein unzureichendes Änderungsmanagement dazu führen, dass Korrekturen im Quelldokument nicht in alle Sprachversionen übernommen werden. Ein systematischer Workflow, der Terminologiemanagement, Qualitätssicherung und Änderungsverfolgung integriert, ist daher unerlässlich.

Wie wir in unserem Artikel zur pharmazeutischen Übersetzung ausführlich erläutern, ist professionelles Terminologiemanagement der Schlüssel zur Vermeidung dieser Fehlerquellen.

Nationale Anforderungen: BfArM und PEI

Neben den übergreifenden EU-Anforderungen stellt Deutschland als einer der wichtigsten pharmazeutischen Märkte Europas eigene nationale Anforderungen an die sprachliche Qualität von Zulassungsdokumenten. Die beiden zuständigen Bundesoberbehörden, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), haben spezifische Vorgaben, die bei der Übersetzung berücksichtigt werden müssen.

Das BfArM ist zuständig für die Zulassung von Humanarzneimitteln (ausgenommen Impfstoffe, Sera und Blutzubereitungen) und Medizinprodukten. Für die Einreichung beim BfArM müssen sämtliche Dokumente des Moduls 1 in deutscher Sprache vorliegen. Das BfArM hat eigene Leitlinien zur sprachlichen Gestaltung von Fachinformationen und Packungsbeilagen veröffentlicht, die über die allgemeinen QRD-Vorgaben hinausgehen. Dazu gehören Vorgaben zur Verwendung deutscher medizinischer Terminologie, zur Schreibweise von Dosierungsangaben und zur Strukturierung der Packungsbeilage.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Anforderung des BfArM, dass in der Packungsbeilage die deutschen Bezeichnungen für Erkrankungen und Symptome verwendet werden müssen, auch wenn der internationale Gebrauch von englischen Begriffen dominiert wird. Beispielsweise muss "Angioödem" verwendet werden und nicht "Angioedema", "Überempfindlichkeit" statt "Hypersensitivität" (es sei denn, der Fachbegriff wird in Klammern ergänzt). Diese Anforderung dient der Verständlichkeit für den Patienten, erfordert aber ein umfassendes Wissen über die deutsche medizinische Fachsprache und die nationalen Konventionen.

Das Paul-Ehrlich-Institut ist als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel zuständig für die Zulassung und Chargenprüfung von Impfstoffen, Sera, Blut- und Gewebezubereitungen sowie Allergenen und Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMPs). Die sprachlichen Anforderungen des PEI sind in weiten Teilen mit denen des BfArM vergleichbar, es gibt jedoch Besonderheiten bei der Terminologie für Biologika. Bei Impfstoffen und Blutzubereitungen existieren spezifische deutsche Fachbegriffe, die vom allgemeinen pharmazeutischen Sprachgebrauch abweichen können.

Für Unternehmen, die Arzneimittel über das DCP oder MRP in Deutschland einreichen, ist es entscheidend, die nationalen Anforderungen frühzeitig in die Übersetzungsplanung einzubeziehen. Nachträgliche Anpassungen, die auf Beanstandungen des BfArM oder PEI zurückgehen, sind zeitaufwändig und kostspielig. Sie können den gesamten Zulassungszeitplan gefährden, insbesondere wenn die Beanstandungen grundlegende terminologische oder strukturelle Änderungen erfordern.

Ein erfahrener Übersetzungsdienstleister, der sowohl mit den EU-weiten Anforderungen als auch mit den nationalen Besonderheiten des deutschen Marktes vertraut ist, kann diese Risiken erheblich reduzieren. Die Kenntnis der BfArM- und PEI-spezifischen Vorgaben ermöglicht es, Übersetzungen von Anfang an so zu gestalten, dass sie die nationale linguistische Prüfung ohne Beanstandungen bestehen.

EMA-Einreichungsübersetzung mit M21Global

M21Global verfügt über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung in der Übersetzung regulatorischer Zulassungsdokumente für den europäischen Markt. Als nach ISO 17100:2015 durch Bureau Veritas zertifizierter Sprachdienstleister hat M21Global die Prozesse und das Fachwissen aufgebaut, die für die erfolgreiche Übersetzung von EMA-Einreichungen erforderlich sind.

Das Team von M21Global umfasst Linguisten mit langjähriger Übersetzungserfahrung im pharmazeutischen und regulatorischen Bereich, die mit den spezifischen Anforderungen der EMA-Zulassungsverfahren vertraut sind. Jeder Linguist verfügt über fundierte Kenntnisse der QRD-Vorlagen, der MedDRA-Terminologie und der nationalen Besonderheiten der jeweiligen Zielmärkte. Durch die Zuweisung dedizierter Teams zu einzelnen Arzneimittelprojekten stellt M21Global die terminologische Konsistenz über den gesamten Produktlebenszyklus sicher.

M21Global unterstützt pharmazeutische Unternehmen bei allen Aspekten der Übersetzung für EMA-Einreichungen: von der Übersetzung der CTD-Module über die Erstellung der sprachspezifischen Produktinformationen bis zur Vorbereitung der Dokumente für die linguistische Prüfung durch die nationalen Behörden. Das zentrale Terminologiemanagement von M21Global gewährleistet, dass produktspezifische Fachbegriffe in allen Sprachversionen einheitlich verwendet werden, was die Wahrscheinlichkeit von Beanstandungen im Rahmen der linguistischen Prüfung erheblich verringert.

Die pharmazeutischen Übersetzungsdienstleistungen von M21Global decken alle relevanten Sprachkombinationen ab, einschließlich aller 24 EU-Amtssprachen. Dies ermöglicht die koordinierte Übersetzung für das zentralisierte Verfahren ebenso wie für DCP- und MRP-Verfahren mit mehreren beteiligten Mitgliedstaaten. Die Projektmanager von M21Global koordinieren die simultane Übersetzung in alle erforderlichen Sprachen und stellen sicher, dass alle Sprachversionen termingerecht und in einheitlicher Qualität geliefert werden.

Für pharmazeutische Unternehmen, die eine Arzneimittelzulassung in der EU planen oder bestehende Zulassungen pflegen, bietet M21Global eine umfassende Beratung zur Übersetzungsstrategie und Sprachenplanung. Kontaktieren Sie das Team von M21Global, um Ihre spezifischen Anforderungen zu besprechen und ein maßgeschneidertes Angebot zu erhalten.

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Häufig gestellte Fragen

Für das zentralisierte Verfahren der EMA müssen Produktinformationen (SmPC, Packungsbeilage, Kennzeichnung) in alle 24 EU-Amtssprachen übersetzt werden. Für dezentralisierte Verfahren und Verfahren der gegenseitigen Anerkennung sind die Sprachen der beteiligten Mitgliedstaaten erforderlich. M21 Global koordiniert die Übersetzung in alle benötigten Sprachen mit konsistenter Terminologie.
Das Common Technical Document (CTD) umfasst fünf Module, wobei Modul 1 (administrative Informationen) länderspezifisch und immer in der Landessprache einzureichen ist. Module 2 bis 5 werden üblicherweise auf Englisch akzeptiert, einzelne Behörden verlangen jedoch Übersetzungen bestimmter Abschnitte. Die Übersetzer von M21 Global kennen die modulspezifischen Anforderungen und die CTD-Formatierungsstandards.
Das elektronische Common Technical Document (eCTD) erfordert spezifische Dateiformate, Benennungskonventionen und Ordnerstrukturen. Übersetzungen müssen diese technischen Vorgaben exakt einhalten, damit die elektronische Einreichung beim CESP-Portal oder den nationalen Portalen validiert wird. M21 Global liefert Übersetzungen im korrekten eCTD-Format.
Das BfArM verlangt für nationale Verfahren die Einreichung in deutscher Sprache, einschließlich Modul 1 und der Produktinformationstexte. Zusätzlich gelten spezifische Formatierungsvorgaben und terminologische Anforderungen gemäß dem deutschen Arzneimittelgesetz (AMG). M21 Global verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung mit den Besonderheiten der deutschen Zulassungsbehörde.

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