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Pharmazeutische Übersetzung

Arzneimittelkennzeichnung: Übersetzung für pharmazeutische Compliance

16. Apr. 202610 Min. Lesezeit

Arzneimittelkennzeichnung: Übersetzung für pharmazeutische Compliance

Die Arzneimittelkennzeichnung ist eine der wichtigsten Schnittstellen zwischen pharmazeutischem Unternehmen und Patient. Sie umfasst alle Informationen, die einem Arzneimittel beigefügt sind: von der Fachinformation (SmPC) über die Packungsbeilage bis hin zur Beschriftung der äußeren und inneren Verpackung. In der Europäischen Union unterliegt die Kennzeichnung strengen regulatorischen Vorgaben, die bei der Übersetzung in die Sprachen der Zielmärkte exakt eingehalten werden müssen. Fehler in der Kennzeichnung können die Patientensicherheit gefährden, regulatorische Sanktionen nach sich ziehen und im schlimmsten Fall zum Rückruf eines Arzneimittels führen.

M21Global unterstützt Pharmaunternehmen bei der Übersetzung sämtlicher Kennzeichnungsdokumente für den europäischen und internationalen Markt. Mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der pharmazeutischen Übersetzung und einer Zertifizierung nach ISO 17100:2015 durch Bureau Veritas gewährleistet M21Global die sprachliche Präzision und regulatorische Konformität, die für die Arzneimittelkennzeichnung erforderlich sind.

Was umfasst die Arzneimittelkennzeichnung

Die Arzneimittelkennzeichnung besteht aus mehreren Dokumenten, die zusammen ein umfassendes Informationspaket für medizinisches Fachpersonal und Patienten bilden. Jedes dieser Dokumente hat eine spezifische Funktion, eine definierte Zielgruppe und eigene Anforderungen an Sprache, Struktur und Inhalt.

Die Fachinformation (Summary of Product Characteristics, SmPC) richtet sich an Ärzte, Apotheker und andere Angehörige der Gesundheitsberufe. Sie enthält alle wesentlichen Informationen zum Arzneimittel: Zusammensetzung, Anwendungsgebiete, Dosierung, Gegenanzeigen, Wechselwirkungen, Nebenwirkungen, pharmakokinetische Daten und Angaben zur Haltbarkeit. Die SmPC-Übersetzung erfordert ein tiefgreifendes Verständnis der pharmazeutischen und medizinischen Terminologie. Der wissenschaftliche Stil muss in der Zielsprache präzise wiedergegeben werden, ohne dass Informationen verloren gehen oder Mehrdeutigkeiten entstehen.

Die Packungsbeilage (Package Leaflet, PL) ist das Dokument, das sich direkt an den Patienten richtet. Sie muss die Informationen der SmPC in einer für Laien verständlichen Sprache wiedergeben. Die Packungsbeilage folgt einer vorgeschriebenen Gliederung und beantwortet die zentralen Fragen, die ein Patient vor und während der Anwendung eines Arzneimittels haben kann: Was ist das Arzneimittel und wofür wird es angewendet? Was ist vor der Einnahme zu beachten? Wie ist es einzunehmen? Welche Nebenwirkungen sind möglich? Wie ist das Arzneimittel aufzubewahren? Die Übersetzung der Packungsbeilage vereint zwei scheinbar gegensätzliche Anforderungen: fachliche Korrektheit und allgemeine Verständlichkeit.

Die Etikettierung (Labelling) umfasst die Beschriftung der äußeren Verpackung (Faltschachtel) und der inneren Verpackung (Primärverpackung, z. B. Blister, Flasche, Ampulle). Die Informationen auf der Verpackung sind durch Anhang III der EU-Richtlinie 2001/83/EG klar definiert und umfassen unter anderem den Namen des Arzneimittels, den Wirkstoff und seine Stärke, die Darreichungsform, den Inhalt, die Anwendungsart, Warnhinweise, das Verfalldatum und die Chargennummer. Aufgrund des begrenzten Platzes auf Verpackungen ist die Übersetzung besonders anspruchsvoll: Alle vorgeschriebenen Informationen müssen korrekt und vollständig sein, gleichzeitig aber in den verfügbaren Raum passen.

Zusätzliche Kennzeichnungselemente können je nach Arzneimittel und Zielmarkt erforderlich sein. Dazu gehören Gebrauchsinformationen für spezielle Darreichungsformen (Injektionspens, Inhalatoren, transdermale Pflaster), Aufkleber für Patientenakten, Dosierkarten und Sicherheitsinformationsmaterial im Rahmen von Risikomanagement-Maßnahmen. Jedes dieser Elemente muss in der Zielsprache die gleiche Funktion erfüllen wie im Original und dabei den lokalen regulatorischen Anforderungen entsprechen.

EU-Vorschriften für die Kennzeichnung von Arzneimitteln

Das regulatorische Rahmenwerk für die Arzneimittelkennzeichnung in der Europäischen Union ist komplex und stellt hohe Anforderungen an die Qualität und Konformität von Übersetzungen. Ein fundiertes Verständnis dieser Vorschriften ist die Voraussetzung für die korrekte Übersetzung von Kennzeichnungsdokumenten.

Die EU-Richtlinie 2001/83/EG (Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel) und die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 bilden die gesetzliche Grundlage für die Arzneimittelkennzeichnung. Sie schreiben vor, dass SmPC, Packungsbeilage und Etikettierung in den Amtssprachen der Mitgliedstaaten vorliegen müssen, in denen das Arzneimittel in Verkehr gebracht wird. Bei zentral zugelassenen Arzneimitteln müssen die Kennzeichnungsdokumente in allen EU-Amtssprachen eingereicht werden.

Das QRD-Template (Quality Review of Documents) der EMA ist das Standardformat für SmPC, Packungsbeilage und Etikettierung in der EU. Das QRD-Template definiert die Struktur, die Überschriften und bestimmte Standardformulierungen, die in allen Sprachversionen eingehalten werden müssen. Die EMA stellt für jede EU-Amtssprache eine eigene Version des QRD-Templates bereit, die verbindliche Übersetzungen der Standardtexte enthält. Bei der Übersetzung von Kennzeichnungsdokumenten ist es daher zwingend erforderlich, die aktuellste Version des QRD-Templates in der jeweiligen Zielsprache zu verwenden und die vorgegebenen Standardformulierungen exakt zu übernehmen.

Die Einhaltung des QRD-Templates betrifft nicht nur die Struktur, sondern auch spezifische sprachliche Konventionen. Bestimmte Sicherheitshinweise, Warnungen und Standardsätze sind in jeder Sprache festgelegt und dürfen nicht frei übersetzt werden. Die Abschnitte, die freie Übersetzung erfordern, müssen dennoch im Stil und Ton dem QRD-Template entsprechen. Übersetzer, die mit dem QRD-Format vertraut sind, können diese Anforderungen effizient umsetzen und Rückfragen im Zulassungsverfahren minimieren.

Neben dem QRD-Template sind weitere EU-Leitlinien für die Übersetzung von Kennzeichnungsdokumenten relevant. Die EMA-Guideline on the Readability of the Labelling and Package Leaflet of Medicinal Products for Human Use definiert Anforderungen an die Verständlichkeit der Packungsbeilage. Die Excipients Guideline listet Hilfsstoffe auf, die bei bestimmten Patientengruppen besondere Aufmerksamkeit erfordern und in der Kennzeichnung hervorgehoben werden müssen. Die Braille-Anforderungen gemäß Artikel 56a der Richtlinie 2001/83/EG schreiben vor, dass der Name des Arzneimittels auf der äußeren Verpackung in Blindenschrift angegeben werden muss.

Länderspezifische Anforderungen ergänzen die EU-weiten Vorschriften. Nationale Behörden können zusätzliche Informationen auf der Verpackung verlangen, etwa nationale Erstattungscodes, besondere Warnhinweise oder länderspezifische Symbole. In einigen Mitgliedstaaten gelten besondere Anforderungen an die Schriftgröße, die Farbgestaltung oder das Layout der Kennzeichnung. Diese nationalen Besonderheiten müssen bei der Übersetzung und der Gestaltung der mehrsprachigen Verpackung berücksichtigt werden.

Packungsbeilage: Übersetzung und Lesbarkeitsprüfung

Die Packungsbeilage nimmt unter den Kennzeichnungsdokumenten eine Sonderstellung ein, da sie sich direkt an den Patienten richtet und dessen sichere Anwendung des Arzneimittels gewährleisten soll. Die Übersetzung der Packungsbeilage verbindet pharmazeutisches Fachwissen mit der Fähigkeit, komplexe medizinische Informationen verständlich und zugänglich zu formulieren.

Die sprachliche Gestaltung der Packungsbeilage folgt klaren Grundsätzen. Medizinische Fachbegriffe sollen, wo möglich, durch allgemeinverständliche Ausdrücke ergänzt oder ersetzt werden. Sätze sollen kurz und klar strukturiert sein. Anweisungen sollen eindeutig formuliert werden, sodass Missverständnisse bei der Anwendung ausgeschlossen sind. In der deutschen Sprache bedeutet dies beispielsweise die Verwendung aktiver Formulierungen statt Passivkonstruktionen, die Vermeidung unnötiger Nominalisierungen und den Einsatz einer direkten Ansprache des Patienten.

Die Lesbarkeitsprüfung (Readability Testing) ist ein regulatorisches Instrument, mit dem die Verständlichkeit der Packungsbeilage überprüft wird. Gemäß der EMA-Guideline on Readability muss nachgewiesen werden, dass die Packungsbeilage von der Zielbevölkerung gefunden, gelesen und verstanden werden kann. Die Lesbarkeitsprüfung erfolgt typischerweise als User Testing mit einer repräsentativen Stichprobe der Zielbevölkerung, wobei die Teilnehmer bestimmte Informationen in der Packungsbeilage finden und richtig interpretieren müssen.

Für übersetzte Packungsbeilagen stellt sich die Frage, ob die Lesbarkeitsprüfung für jede Sprachversion separat durchgeführt werden muss. Die EMA akzeptiert grundsätzlich einen Bridging-Ansatz, bei dem die Lesbarkeitsprüfung für eine Referenzsprache durchgeführt wird und die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Sprachversionen begründet wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Übersetzung die gleichen sprachlichen Qualitätskriterien erfüllt wie die getestete Referenzversion. In manchen Fällen verlangen nationale Behörden dennoch eine länderspezifische Lesbarkeitsprüfung, insbesondere wenn sprachliche oder kulturelle Besonderheiten eine abweichende Gestaltung der Packungsbeilage erfordern.

Die Übersetzung der Packungsbeilage muss auch typographische und gestalterische Aspekte berücksichtigen. Die EU-Vorschriften schreiben eine Mindestschriftgröße von 9 Punkt vor, und die Packungsbeilage soll so gestaltet sein, dass sie auch für ältere und sehbehinderte Patienten gut lesbar ist. Bei der Übersetzung in Sprachen, deren Texte typischerweise länger oder kürzer sind als das Original, muss das Layout entsprechend angepasst werden, ohne dass die Lesbarkeit oder die Vollständigkeit der Informationen beeinträchtigt wird.

Besondere Sorgfalt erfordert die Übersetzung von Dosierungsanweisungen, Warnhinweisen und Anweisungen für den Notfall. Diese Abschnitte haben direkte Auswirkungen auf die Patientensicherheit und müssen in jeder Sprachversion unmissverständlich formuliert sein. Zahlenformate, Maßeinheiten und Zeitangaben müssen an die Konventionen des Zielmarkts angepasst werden, etwa die Verwendung des Kommas als Dezimaltrennzeichen im Deutschen.

Multi-Sprachen-Kennzeichnung und Verpackungsanforderungen

Die Vermarktung eines Arzneimittels in mehreren EU-Mitgliedstaaten erfordert eine koordinierte Multi-Sprachen-Strategie für alle Kennzeichnungsdokumente. Die Herausforderung besteht darin, regulatorische Konformität in jeder Sprache zu gewährleisten und gleichzeitig eine effiziente Produktion und Logistik der mehrsprachigen Verpackungen zu ermöglichen.

Mehrsprachige Verpackungen, sogenannte Multi-Language Packs, sind in der EU weit verbreitet. Ein einzelner Verpackungsentwurf kann die Kennzeichnung in drei, fünf oder mehr Sprachen enthalten. Die Gestaltung solcher Verpackungen erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Übersetzungsteam, Artwork-Abteilung und regulatorischen Fachleuten. Der verfügbare Platz auf der Verpackung muss zwischen den Sprachen aufgeteilt werden, wobei jede Sprachversion vollständig und lesbar bleiben muss.

Die Textlänge variiert erheblich zwischen verschiedenen Sprachen. Deutsche Texte sind typischerweise 15 bis 30 Prozent länger als englische Texte, während skandinavische Sprachen oft kompakter sind. Bei der Übersetzung für mehrsprachige Verpackungen muss diese Textexpansion oder -kontraktion von Anfang an berücksichtigt werden. In manchen Fällen ist es erforderlich, die Übersetzung zu optimieren, um die vorgegebene Zeichenzahl einzuhalten, ohne dabei den regulatorischen Inhalt zu kürzen oder die Verständlichkeit zu beeinträchtigen.

Die Braille-Anforderungen stellen eine zusätzliche Dimension der mehrsprachigen Kennzeichnung dar. Der Name des Arzneimittels und seine Stärke müssen auf der äußeren Verpackung in Blindenschrift angegeben werden. Bei mehrsprachigen Verpackungen muss entschieden werden, in welcher Sprache die Braille-Beschriftung erfolgt, wobei die Konventionen der einzelnen Blindenschriftsysteme berücksichtigt werden müssen. Einige Länder verwenden eigene Braille-Kodierungen für Sonderzeichen und Umlaute, die von der internationalen Standardkodierung abweichen.

Das Artwork-Review, also die Überprüfung des finalen Verpackungsentwurfs, ist ein kritischer Qualitätsschritt. Nach der Integration der übersetzten Texte in das Verpackungslayout müssen alle Sprachversionen sorgfältig geprüft werden. Dabei geht es um die Korrektheit des Textes, die korrekte Platzierung aller Elemente, die Einhaltung der Schriftgröße, die Lesbarkeit und die Übereinstimmung mit dem genehmigten Wortlaut. Fehler, die erst nach der Produktion entdeckt werden, verursachen erhebliche Kosten und können zu Lieferverzögerungen führen.

Die Koordination von Kennzeichnungsänderungen über mehrere Märkte und Sprachen hinweg ist ein komplexer logistischer Prozess. Variations, also Änderungen an der Zulassung, können Anpassungen der Kennzeichnung erfordern, die in allen betroffenen Sprachversionen umgesetzt werden müssen. Die Umsetzungsfristen variieren je nach Art der Variation und den Anforderungen der nationalen Behörden. Ein systematisches Änderungsmanagement, das alle Sprachversionen und Verpackungsvarianten erfasst, ist daher für die regulatorische Compliance unverzichtbar.

Neben den EU-Anforderungen können für den Export in Drittländer zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften gelten. Länder außerhalb der EU haben eigene regulatorische Anforderungen an die Sprache, das Format und den Inhalt der Arzneimittelkennzeichnung. Die Berücksichtigung dieser internationalen Anforderungen bei der Übersetzungsplanung ermöglicht eine effiziente globale Vermarktungsstrategie und vermeidet kostspielige Nacharbeiten.

Arzneimittelkennzeichnung mit M21Global

M21Global bietet umfassende Übersetzungsdienstleistungen für die gesamte Arzneimittelkennzeichnung. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in der pharmazeutischen Übersetzung und einem tiefen Verständnis der europäischen Zulassungsverfahren unterstützt M21Global Pharmaunternehmen bei der sprachlichen und regulatorischen Konformität ihrer Kennzeichnungsdokumente.

Das Team von M21Global umfasst Linguisten mit Übersetzungserfahrung im pharmazeutischen Bereich, die mit den aktuellen QRD-Templates, den EU-Kennzeichnungsvorschriften und den länderspezifischen Anforderungen der einzelnen Mitgliedstaaten vertraut sind. Die Übersetzer arbeiten mit den jeweils aktuellsten Versionen der QRD-Templates und übernehmen die vorgeschriebenen Standardformulierungen korrekt in die Zielsprache. Für produktspezifische Terminologie werden projektbezogene Glossare erstellt und gepflegt, die die Konsistenz über alle Kennzeichnungsdokumente eines Arzneimittels hinweg sicherstellen.

Der Übersetzungsprozess bei M21Global folgt den Anforderungen der ISO 17100:2015, zertifiziert durch Bureau Veritas. Jede Übersetzung wird von einem qualifizierten Fachübersetzer angefertigt und von einem unabhängigen Revisor geprüft. Für Kennzeichnungsdokumente werden zusätzliche Prüfschritte implementiert, darunter die Verifizierung der QRD-Konformität, die Überprüfung aller numerischen Angaben und Dosierungsinformationen sowie ein abschließendes Lektorat, das die Verständlichkeit und sprachliche Qualität sicherstellt.

M21Global unterstützt Kunden auch bei der Koordination mehrsprachiger Kennzeichnungsprojekte. Von der initialen Zulassung über Variations bis hin zu Renewals koordiniert M21Global alle erforderlichen Sprachversionen und stellt sicher, dass Übersetzungen termingerecht und in der erforderlichen Qualität geliefert werden. Die Berücksichtigung von Textlängen und Formatierungsanforderungen bei der Übersetzung erleichtert die anschließende Artwork-Integration und minimiert Korrekturschleifen.

Die Dienstleistungen umfassen die Übersetzung und Revision von SmPCs, Packungsbeilagen und Etikettierungen, die QRD-konforme Formatierung, das Artwork-Proofreading, die Erstellung und Pflege produktspezifischer Terminologiedatenbanken sowie die Beratung zu länderspezifischen Kennzeichnungsanforderungen. Ob für eine einzelne nationale Zulassung oder ein europaweites Kennzeichnungsprojekt: Kontaktieren Sie M21Global für eine individuelle Beratung und ein maßgeschneidertes Angebot.

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Häufig gestellte Fragen

Die Fachinformation (SmPC) richtet sich an medizinisches Fachpersonal und verwendet wissenschaftliche Terminologie, während die Packungsbeilage (PL) für Patienten verständlich sein muss. Bei der Übersetzung der Packungsbeilage steht die allgemeinverständliche Sprache im Vordergrund, ohne den medizinischen Inhalt zu verändern. M21 Global setzt für beide Dokumenttypen spezialisierte Linguisten mit Übersetzungserfahrung ein.
Die Quality Review of Documents (QRD)-Vorlage der EMA gibt eine verbindliche Struktur und Standardformulierungen für SmPCs und Packungsbeilagen vor. Übersetzungen müssen die offiziellen QRD-Textbausteine in der jeweiligen Zielsprache verwenden und das vorgegebene Layout exakt einhalten. M21 Global aktualisiert die Vorlagen kontinuierlich gemäß den neuesten QRD-Revisionen.
Gemäß EU-Richtlinie 2001/83/EG müssen Packungsbeilagen für Patienten lesbar und verständlich sein. In manchen Fällen wird ein Readability-Test (Lesbarkeitsprüfung) mit Testpersonen aus der Zielgruppe durchgeführt. Die Übersetzung muss daher nicht nur inhaltlich korrekt, sondern auch sprachlich zugänglich sein, wobei komplexe medizinische Sachverhalte in verständlicher Sprache vermittelt werden.
Gemäß EU-Richtlinie 2004/27/EG muss der Handelsname des Arzneimittels in Braille auf der äußeren Verpackung angegeben werden. Bei der Übersetzung der Verpackungstexte muss berücksichtigt werden, dass ausreichend Platz für die Braille-Prägung vorhanden ist. M21 Global koordiniert die Übersetzung der Verpackungstexte unter Berücksichtigung dieser Layoutanforderungen.

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